Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ihr Vertragspartner und Aussteller der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Ma.Le Solutions GmbH Mittelweg 162 20148 Hamburg Tel: (+49 ) 40 23 96 95 11 E-Mail: info@ma-le.de Umsatzsteuer-ID: DE343795569
1. Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen der Ma.Le Solutions GmbH (nachfolgend als Agentur bezeichnet) und einem Unternehmer (nachfol- gend als Kunde bezeichnet) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Social Media. (2) Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Unternehmer im Rahmen dieser Bedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfä- hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen berufli- chen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss, Angebot (1) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern gem. § 14 BGB in deutscher Sprache. (2) Die von der Agentur ausgestellten Angebote sind freibleibend. Diese dienen zur Aufforderung einer verbindli- chen Angebotsabgabe durch den Kunden. Möchte der Kunde die Agentur aufgrund eines von dieser übermittel- ten Vertragsangebots beauftragen, erklärt dieser formlos per E-Mail, allerdings ausdrücklich, dass er mit den in dem Angebot geregelten Leistungen, des dort ausgewiesenen Honorars sowie diesen AGB einverstanden ist. In dieser Bestätigungs-E-Mail des Kunden ist das verbindliche, an die Agentur gerichtete Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages zu sehen. (3) Die Agentur kann dieses Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von fünf Tagen annehmen, wobei die Frist am Tag der Aufgabe des Angebots durch den Kunden (Absenden des Angebots) beginnt und mit dem Ablauf des fünften Tages endet. Die Annahme durch die Agentur erfolgt durch die Übermittlung einer E-Mail, die als Auftragsbestätigung gekennzeichnet und benannt ist. Einer Annahme des Angebots des Kunden durch die Agentur steht es gleich, sofern diese mit der Konzeptentwicklung beginnt und der Kunde zur Mitwirkung/Bei- bringung von Informationen aufgefordert wird. Treten mehrere der vorgenannten Verhaltensweisen zusammen ein, so ist für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich, welche der Verhaltensweisen zuerst eintritt. (4) Mit der Annahme des Angebots durch die Agentur kommt sodann ein verbindlicher Vertrag zu Stande, der den Kunden zur Mitwirkung, Beibringung von notwendigen Informationen und digitalen Inhalten, sowie zur Ab- nahme und Bezahlung der Leistung und die Agentur zur mangelfreien Erbringung und ggf. Übereignung dieser verpflichtet. (5) Bleibt die Annahme des Angebots durch die Agentur innerhalb dieses Zeitraums aus, ist dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge zu werten, dass ein verpflichtender Vertrag nicht zu Stande kommt, sodass der Kunde ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr an sein Angebot gebunden ist.
3. Vertragsbestandteile, ausgeschlossene Leistungen, Erteilung von Weisungen (1) Die Agentur berät in den Bereichen des Onlinemarketings und Social Media. Darüber hinaus werden Social Media Accounts vollumfänglich betreut und insbesondere der dafür erforderliche Content durch die Agentur in Text, Bild und/oder Video erstellt. (2) Der konkrete Leistungsumfang eines Vertragsverhältnisses ergibt sich aus dem von der Agentur erstellten Angebot. Allein diese dort konkret definierten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Darüberhinausgehende Leis- tungen sind gesondert zu vergüten. (3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein bestimmter Werbeerfolg nicht von der Agentur geschuldet ist. (4) Mündlich erteilte Weisungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses durch den Kunden sind bindend und innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich per E-Mail zu bestätigen. Einer Bestätigung per E-Mail steht es gleich, sofern die Agentur die Weisung oder die Ergänzung in Kenntnis des Kunden umsetzt und dieser nicht widerspricht. (5) Aufgrund der verschiedenen technischen Gegebenheiten und der dadurch bedingten, differenzierten Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in verschiedenen Browsern und Systemen ist eine exakte Übereinstim- mung der Darstellung und Funktionstüchtigkeit des erstellten Contents innerhalb dieser Browser nicht Ver- tragsbestandteil und von der Agentur daher auch nicht geschuldet. (6) Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarte Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte im Rahmen eines Nachunternehmerverhältnisses zu erbringen. (7) Die Agentur schuldet nicht die rechtswirksame Gestaltung des erstellten Contents. Die Einhaltung der recht- lichen Anforderungen an den Content obliegt dem Kunden.
4. Preise, Zahlungsbedingungen (1) Sämtliche angegebenen Preise sind Nettobeträge und beinhalten nicht die jeweils gültige, gesetzliche Um- satzsteuer. (2) Als Vergütung für die Leistungen ist das innerhalb des Angebots der Agentur ausgewiesene Pauschalhonorar geschuldet. Dieses bezieht sich ausschließlich auf die innerhalb des Angebots der Agentur ausgewiesenen Leis- tungen, die Vertragsbestandteil sind. Von dem Kunden unabhängig davon beauftragte Zusatzleistungen wer- den gesondert abgerechnet. (3) Die Agentur ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. (4) Eine Abrechnung der Leistungen findet – wie in dem Angebot angegeben – im Vier-Wochen-Zyklus statt. Der Kunde erhält in diesem Zusammenhang eine Rechnung. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird in der Rech- nung ausgewiesen. (5) Begleitende Leistungen wie Nutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder Ähnliches sind nur dann vom vereinbarten Honorar umfasst, sofern diese Leistungen ausdrücklich innerhalb des Angebots benannt wurden. Andernfalls sind diese Leistungen bei Inanspruchnahme gesondert zu vergüten. Gleiches gilt für etwaige Fahrtkosten der Agentur, die projektbezogen nach Aufforderung durch den Kunden entstehen.
5. Leistungszeit, höhere Gewalt (1) Sind Leistungszeiten für die Agentur vereinbart, muss der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus Ziffer 6 die- ser AGB in vollem Umfang nachgekommen sein. Insbesondere muss Einigkeit über den von der Agentur erstell- ten Redaktionsplan bestehen. (2) Im Falle von höherer Gewalt (beispielsweise Streik, Aussperrung, Aufruhr, naturbedingte Ereignisse), bei der die Agentur ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran gehindert ist, die vereinbarten Leistungen zu ei- nem vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu erbringen, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer, die die Leistungsstörung beträgt. Besteht einer Störung von einer Dauer von mehr als zwei Mona- ten, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung (1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichen Informationen und Daten stets rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit der entsprechende Content zu den vereinbarten Zeiten er- stellt und veröffentlicht werden kann. Umfasst hiervon sind insbesondere textliche und bildlichen Inhalte, die innerhalb der sozialen Medien veröffentlicht werden sollen. (2) Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der Agentur rechtzeitig vor der Aufnahme der Tätigkeit die Zu- gangsdaten für das jeweils zu betreuende Social-Media-Profil, die zu betreuende Website oder sonstige Plattfor- men zur Verfügung zu stellen. Der rechtlich wirksame Betrieb (Darstellung der notwendigen, rechtlichen Infor- mationspflichten) eines Social-Media-Profils obliegt dem Kunden und ist nicht vom vertraglich geschuldeten Leistungsumfang der Agentur umfasst. (3) Sofern vereinbart, erstellt die Agentur abweichend von Abs. 1 den zu veröffentlichenden, themenspezifischen Content eigenverantwortlich. Der Kunde benennt der Agentur in diesem Zusammenhang Themen, über die Content erstellt werden soll. (4) Die Agentur erstellt einen Redaktionsplan über die wöchentlich zu veröffentlichenden Inhalte und überlässt diesen dem Kunden zur Freigabe. Die Freigabe des darin ausgeführten Contents hat bis fünf Tage vor dem je- weils geplanten Datum der Veröffentlichung zu erfolgen. Die Freigabe ist schriftlich zu erteilen. Änderungs- und Ergänzungswünsche wird die Agentur umsetzen. (5) Abweichend von der Handhabung des Redaktionsplans (Abs. 4) können die Parteien für gewisse Veröffentli- chungen auch gesondert vereinbaren, dass zuvor keine Abstimmung erfolgen muss. (6) Digitale Inhalte sind ausschließlich in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zu übergeben. Der Kunde sichert insofern zu, dass er im Besitz der für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Bearbeitung dieser Inhalte notwendigen Nutzungs- bzw. Verwertungslizenz ist. Die Agentur haftet in diesem Zusammen- hang nicht für etwaige Schutzrechtsverletzungen Dritter, die durch digitale Daten entstehenden, die von dem Kunden übergeben wurden. Der Kunde stellt die Agentur in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen (Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz, Rechtsverfolgungskosten) frei, die dieser gegenüber erhoben wer- den. Vorgenanntes gilt nicht, sofern digitale Inhalte von einer Rechtsverletzung betroffen sind, die von der Agen- tur eingebracht wurden. (7) Sollten Informationen, Inhalte oder Daten und/oder Zugangsdaten nicht rechtzeitig und/oder nicht vollstän- dig zur Verfügung gestellt werden, ist die Agentur berechtigt, die Aufnahme der Leistung so lange zu verwei- gern, bis diese vollständig vorliegen.
7. Gefährdung der Leistung, Insolvenz (1) Wird nach Vertragsschluss für die Agentur erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch man- gelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist die Agentur berechtigt, die Erbringung von Vorleistun- gen aus diesem Vertrag zu verweigern, bis die entsprechende Gegenleistung von dem Kunden bewirkt oder Si- cherheit für diese geleistet ist. (2) Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde trotz angemessener Nachfrist zur Er- bringung der entsprechenden Gegenleistung, Zug um Zug oder der Leistung der Sicherheit nicht nachkommt. (3) Ist der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, ist die Agentur ohne Setzung einer Nachfrist be- rechtigt, den Vertrag zu kündigen. (4) Kündigt die Agentur den Vertrag nach diesen Bestimmungen, kann sie von dem Kunden Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.
8. Laufzeit, Kündigung (1) Das Vertragsverhältnis wird – sofern nichts anderes vereinbart ist – auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden. (2) Sowohl der Kunde als auch die Agentur sind jederzeit dazu berechtigt, dass Vertragsverhältnis ohne Einhal- tung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann. Danach ist ein wichtiger Grund insbesondere dann gegeben, sofern der Kunde wiederholt (mehr als zweimal) seine Mit- wirkungspflichten vernachlässigt und die Agentur wiederholt (mehr als zweimal) daran erinnert, bzw. erfolglos eine Frist zur Mitwirkung gesetzt hat.
9. Nutzungsrecht, Urheberrechtsvermerk (1) An den von der Agentur im Rahmen des Vertrages erstellen Leistungen erwirbt der Kunde erst nach der voll- ständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars und der ggf. nach diesen Bedingungen entstanden zusätzli- chen Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht. (2) Eine Weitergabe der von der Agentur erstellten Werke an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ist unter- sagt. (3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Agentur erstellten Werke zu ändern und/oder zu bearbeiten. (3) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellte Leistung, Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus im Rahmen der von dieser ausgewiesenen Referenzleistungen auch nach Beendigung des Vertrages unentgelt- lich zu benennen und zu Zwecken der Eigenwerbung – gleich an welcher Art und gleich an welchen Orten – zu nutzen.
10. Gewährleistung, Haftung (1) Dem Kunden stehen in Bezug auf die Erstellung von Content die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. (2) Sind Leistungen der Agentur wie Marketing, Beratung oder Ähnliches Gegenstand des Vertrages, handelt es sich um einen Dienstvertrag, sodass ein Erfolg von der Agentur nicht geschuldet wird. (3) Der Agentur steht Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, man- gelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. (5) Die Rechte des Kunden wegen Mängel der Leistung verjähren in einem Jahr ab der Übergabe oder Ab- nahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel ent- standen sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder die Agentur hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten. (6) Die Agentur haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt für Pflichtverletzungen von diesem oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen; bei fahrlässi- ger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; aufgrund eines Garantieverspre- chens, sofern ein solches abgegeben wurde, und nach dem Produkthaftungsgesetz oder ähnlicher zwingender Haftungen. (7) Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, sofern die Agentur nach Ziffer 10.6 dieser AGB nicht uneingeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Agentur nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (8) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (9) Die Agentur übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erstellten Inhalte und haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung sowie für die von dieser ggf. vorgeschlagenen textlichen oder grafischen Gestaltungsvorschläge oder von dem Kunden in dieser Form überlassenen textlichen, grafischen, digitalen oder sonstigen Inhalten. (10) Sofern Bedenken der Agentur – gleich aus welchem Grund – gegen zu veröffentlichende Inhalte bestehen oder bekannt werden, wird sie den Kunden darauf hinweisen. Die Haftung der Agentur ist insbesondere auch dann ausgeschlossen, sofern sich der Kunde trotzt etwaiger Hinweise der Agentur für die Veröffentlichung der betreffenden Inhalte entschieden hat.
11. Anwendbares Recht Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts für bewegliche Waren.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Agentur sowohl der Erfüllungsort als auch Gerichts- stand. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
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